Die Rechtsschutzversicherung – Recht haben und Recht bekommen ist auch eine Sache der Versicherung
Jeder weiß es: Recht haben und Recht bekommen, das kann manchmal nicht nur ein langwieriger Weg sein, sondern auch mit hohen Kosten verbunden sein. In der heutigen Zeit habe dabei jeder das Bedürfnis Recht haben zu wollen und dieses auch durchsetzen zu wollen. – Nach deutschem Recht hat dabei jeder das Recht zu klagen, wie auch jeder verklagt werden kann – durch alle Instanzen, wenn es denn sein muss.
Oftmals ist es nur eine Lappalie, ein dummer Streit, eine Meinungsverschiedenheit, wie viele zunächst meinen, ganz schnell jedoch sieht man sich riesigem Ärger gegenüber. Viele machen sich dabei heute noch nicht einmal mehr die Mühe mit dem "Gegner" Angesicht zu Angesicht zu reden, sondern beauftragen gleich einen Anwalt, dessen Einschaltung natürlich Geld kostet.
Als "Gegner", bzw. Beschuldigter sieht man dann oftmals auch keine andere Möglichkeit, als dann ebenfalls einen Anwalt einzuschalten, denn bei der Korrespondenz zwischen Anwalt und Beschuldigten kann es leicht so ausgehen, dass selbst wenn man eigentlich Recht hat, letztlich unterliegt, weil der Anwalt des "Gegners" halt die juristischen Kniffe besser kennt. Hat man selbst auch einen Anwalt, sieht das schon wieder anders aus.
Hat man dabei eine Rechtsschutzversicherung, so braucht man sich um die Übernahme der Kosten für eine Anwalt keine Sorgen zu machen. Diese Versicherung deckt nämlich sowohl die Anwaltskosten, als auch später eventuell notwendige Gerichtskosten, Zeugengelder, sowie Sachverständigengutachten, falls man denn auch mit Anwalt in einem Rechtsstreit unterliegen sollte.
Die Rechtsschutz – Deckungsarten
Durch eine Rechtsschutzversicherung kann eine Reihe von Lebensbereichen gegen etwaige "Angriffe" von Außen absichern, ohne dabei Gefahr zu laufen, von Anwalts- und Gerichtskosten überrollt zu werden. Versicherungsgesellschaften bieten heute Kombipakete an, mit denen man kostengünstig eine Reihe von Lebensbereichen absichern kann.
Das gängigste dieser Pakete umfasst die Rechtsschutzgebiete:
- Verkehrsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
Darüber hinaus versichern kann man auch den:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz, sowie der
- Opfer-Rechtsschutz
Versicherter Personenkreis
Als versicherter Personenkreis in der der Rechtsschutzversicherung gelten:
- der Versicherungsnehmer selbst
- seine Ehepartner, bzw. der in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner (muss im Vertrag namentlich genannt werden)
- Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen (bis zum Erreichen einer bestimmten Altergrenze, bzw. Ende der Berufs- bzw. Schulausbildung)